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AGB

"Kleine Buchstaben, große Bedeutung: Die AGB sind wie das Fundament eines Hauses – oft übersehen, doch unerlässlich für ein stabiles Miteinander." 

ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen NIEWÖHNER SPORTS, vertreten durch Stephanie Niewöhner, und der/dem/den Kunden/Kundin hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines Personal Trainings, Gruppentrainings bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung an einem von den Parteien bestimmten Ort. 

Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein Personal Training (nachfolgend „Rahmenvereinbarung“ genannt) vereinbart. Mit der Durchführung einer Trainingseinheit bei Niewöhner Sports akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Geschäftsbedingungen.  Beim Kauf eines Gutscheins für ein Personal Training gehen die AGB’s automatisch auf den/die Beschenkten über. Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Stephanie Niewöhner wirksam.

 

LEISTUNGSGEGENSTAND

NIEWÖHNER SPORTS verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Die Planung und Durchführung eines Personal Trainings, eines Fitness-Checks, einer Ernährungsberatung, die Erstellung eines Trainingsplanes ohne Personal Training oder aber ein Coaching werden durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung geregelt. Der Kunde vereinbart damit die Trainings- bzw. Beratungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 

 

TRAINING

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und- ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch NIEWÖHNER SPORTSmöglich. Hierbei verpflichtet sich der Kunde, wahrheitsgemäß und vollständig alle Fragen zum bisherigen und derzeitigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen zu beantworten. Mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung versichert der Kunde, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde verpflichtet sich, NIEWÖHNER SPORTS auch nach Abschluss der Rahmenvereinbarung umgehend über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit zu informieren. Eine Übertragung der Rahmenvereinbarung durch den Kunden auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung von NIEWÖHNER SPORTS zulässig.

 

ZEITLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Vertragsverhältnis beginnt zum Zeitpunkt der Unterschrift und endet zum angegebenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das Buchen einer 12-er Karte setzt voraus, dass mindestens 1x pro Woche eine Trainingseinheit gebucht wird. Die Termine hierzu werden im Vorfeld besprochen und sind bindend. Die 12er Karte verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der 12. Trainingseinheit.

 

SONSTIGE LEISTUNGEN

NIEWÖHNER SPORTS steht seinen Kunden außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 7.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit für den Kunden.

 

HAFTUNG

NIEWÖHNER SPORTS schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. NIEWÖHNER SPORTS haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von NIEWÖHNER SPORTS vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. NIEWÖHNER SPORTS übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.  Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von NIEWÖHNER SPORTS um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 

 

VERGÜTUNG DER LEISTUNG

NIEWÖHNER SPORTS erhält für die erbrachten Leistungen eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe. Der angegebene Endpreis versteht sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Der Kunde erhält von NIEWÖHNER SPORTS eine schriftliche Rechnung, die sofort ohne Abzüge zu zahlen ist. Rechnungen erfolgen via Email. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. NIEWÖHNER SPORTS behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. Reisekosten innerhalb Haan und Umgebung sind im Honorar inbegriffen, sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet. Bei einer Anreise von über 10 km Einfachentfernung fallen zusätzliche Kosten von 1,00 EUR/km ab dem 1.km einfache Strecke an, die vom Kunden zu tragen sind.

 

KÜNDIGUNG VOR ABLAUF DER VERTRAGSLAUFZEIT

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Sofern NIEWÖHNER SPORTS aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitig beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

 

VERHINDERUNG UND AUSFALL

Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Bei Buchung einer 12er Karte wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit grundsätzlich in voller Höhe berechnet, auch bei Trainingsabsage durch den Kunden. Aus Kulanz hat der Kunde aber die Möglichkeit, 2 Termine flexibel kostenfrei zu verschieben, wenn er dieses bei Verhinderung schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, ankündigt. Andernfalls wird auch dann das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

 

ERSATZANSPRÜCHE

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch NIEWÖHNER SPORTS können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. 

 

GEHEIMHALTUNG

Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von NIEWÖHNER SPORTSStillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. NIEWÖHNER SPORTShat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.


Als Gerichtsstand wird Haan vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

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Stand: 01.01.2024

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